Kurzzeitpflege – Bergkamen

Kosten & Finanzierung

Die Pflegekassen gewähren bei der Kurzzeitpflege ein Leistungen von maximal 3.539 € pro Kalenderjahr (Gesamtbudget Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege).
Damit subventionieren sie allerdings nur den Pflegeanteil.
Für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen gibt es monatlich 131 € zusätzlich.
Andere Kosten, wie Unterkunft und Verpflegung, müssen die Pflegebedürftigen als Eigenanteil übernehmen.
Das Pflegegeld wird bei Kurzzeitpflege bis zu vier Wochen in halber Höhe weiter ausbezahlt.
Gegebenenfalls können die Zusatzkosten der Kurzzeitpflege beim Finanzamt als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.

Kontakt & persönliche Beratung

Haben Sie Fragen zur Kurzzeitpflege oder möchten Sie einen Beratungstermin vereinbaren?
Wir sind gerne für Sie da – persönlich, telefonisch oder per E-Mail.

So erreichen Sie uns:

Telefon

02307/ 2877872

Email

kurzzeitpflege@fuenfwaende.de

Fax

02307/ 2877886

Whatsapp

02306 - 98 09 0

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