Kosten & Finanzierung
Die Pflegekassen gewähren bei der Kurzzeitpflege ein Leistungen von maximal 3.539 € pro Kalenderjahr (Gesamtbudget Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege).
Damit subventionieren sie allerdings nur den Pflegeanteil.
Für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen gibt es monatlich 131 € zusätzlich.
Andere Kosten, wie Unterkunft und Verpflegung, müssen die Pflegebedürftigen als Eigenanteil übernehmen.
Das Pflegegeld wird bei Kurzzeitpflege bis zu vier Wochen in halber Höhe weiter ausbezahlt.
Gegebenenfalls können die Zusatzkosten der Kurzzeitpflege beim Finanzamt als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.
Kontakt & persönliche Beratung
Haben Sie Fragen zur Kurzzeitpflege oder möchten Sie einen Beratungstermin vereinbaren?
Wir sind gerne für Sie da – persönlich, telefonisch oder per E-Mail.
So erreichen Sie uns:
Telefon
02307/ 2877872
kurzzeitpflege@fuenfwaende.de
Fax
02307/ 2877886
02306 - 98 09 0
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